Netzgekoppelte Anlagen (Volleinspeisung):
Bei dieser Art des Anschlusses wird die gesamte produzierte Menge Solarstrom unmittelbar ins öffentliche Stromnetz eingespeist und mit den entsprechenden Fördersätzen vergütet.
Solaranlagen mit Eigenverbrauchsregelung:
Lt. Novelle des EEG-Gesetzes vom 05. Juli 2010 dürfen Betreiber von neuen Solaranlagen bis max. 500 kWp sowie solche, die nach dem 01.01.2009 ans Netz gingen, ihren Strom auch selbst verbrauchen oder ihn an unmittelbar in der Nähe ansässige Dritte verkaufen.
Der überschüssige Strom, der nicht selbst verwendet wird, kann zu der üblichen Einspeisvergütung für netzgekoppelte Anlagen ins Netz eingespeist werden. Um den selbstgenutzten Strom nachzuweisen, ist ein zusätzlicher Zähler oder alternativ ein Zweirichtungszähler nötig, der auch nachgerüstet werden kann.
Die Einspeisevergütung für selbst genutzten Strom ist abhängig vom Eigenverbrauchsanteil sowie der Anlagengröße. Wie hoch der Eigenverbrauch tatsächlich ist, hängt vom Verbrauchsverhalten ab.
| Solarertrag 1000 kWh / kWp |
5% Energiepreis- steigerung |
Verbrauchskosten 23 Ct / kWh |
4 Personenhaushalt ca. 4000 kWh / Jahr |
| 5 kWp | |||
| Volleinspeisung | 25 % Eigenverbrauch | 40 % Eigenverbrauch | |
| Erzeugung | 5.000 kWh | 5.000 kWh | 5.000 kWh |
| Direktverbrauch | 0 | 1.250 kWh | 2.000 kWh |
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Vergütung Einspeisung |
1.437 € | 1.078 € | 862 € |
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Vergütung Direktverbrauch |
0 € | 155 € | 269 € |
| Einsparung | 0 € | 288 € | 460 € |
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Gesamtertrag (1. Jahr) |
1.437 € | 1.521 € | 1.591 € |
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Gesamtertrag (Laufzeit) |
27.415 € | 32.362 € | 35.768 € |